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   BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68   

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BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68 (https://dejure.org/1971,1638)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1971 - VIII B 120.68 (https://dejure.org/1971,1638)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1971 - VIII B 120.68 (https://dejure.org/1971,1638)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im Beschwerdeverfahren nach dem Wehrpflichtgesetz (WpflG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402]), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.

    Soweit der Kläger in dieser Hinsicht geltend macht, im Urteil BVerwGE 7, 242 werde ausgeführt, daß eine Gewissensentscheidung im Sinne des Grundgesetzes auch dann anerkannt werden könne, wenn der Wehrpflichtige seinem inneren Zwang aus Willensschwäche zuwidergehandelt habe, ist dem entgegenzuhalten, daß dem Urteil des Verwaltungsgerichts eine gegenteilige Rechtsansicht nicht zu entnehmen ist.

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68
    Auch von der Entscheidung BVerwGE 9, 100 ist das Verwaltungsgericht entgegen der Ansicht des Klägers nicht abgewichen.

    Eine Abweichung ist auch insoweit nicht gegeben, als der Kläger darauf hinweist, daß nach den Urteilen BVerwGE 9, 100 und vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 171.59 - [DÖV 1960, 754] die Entscheidung über den Anerkennungsanspruch des Wehrpflichtigen davon abhängig sei, ob die Indizien, die er für das Vorliegen einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe vortrage, Glaubhaftigkeit besäßen, während das Verwaltungsgericht auf die Glaubwürdigkeit des Klägers abgestellt habe und damit in den Bereich einer allgemeinen Persönlichkeitswertung geraten sei.

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402]), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68
    In Wehrpflichtsachen kann jedoch wegen geltend gemachter Verfahrensmängel, auf denen das Urteil beruhen kann, nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (BVerwGE 28, 22).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402]), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68
    Soweit schließlich der Kläger geltend macht, eine Abweichung von der Entscheidung BVerwGE 14, 146 sei darin zu erblicken, daß nach dieser Entscheidung "die Gerichte jede Möglichkeit, den inneren Tatbestand aufzuklären, auszunutzen haben", das Verwaltungsgericht jedoch im vorliegenden Falle dies nicht in hinreichendem Umfange getan habe, ist sein Vortrag nicht dahin zu verstehen, daß er behaupten will, daß das Verwaltungsgericht insoweit eine abweichende Ansicht vertreten und demnach ein geringeres Maß an Tatbestandsaufklärung für rechtlich ausreichend gehalten habe.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402]), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402]), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67

    Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68
    Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, im Kriege mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt und damit den Wehrpflichtigen von einer in Verfassung und Gesetz allgemein auferlegten staatsbürgerlichen Pflicht freistellt (BVerfGE a. a. O. S. 56 f.; Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 11], vom 51. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz a. a. O. Nr. 24 = BWV 1969, 115 = DVBl. 1970, 464 = NZWehrr. 1969, 118] und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 58.68 -).
  • BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
    Auszug aus BVerwG, 03.05.1971 - VIII B 120.68
    Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, im Kriege mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt und damit den Wehrpflichtigen von einer in Verfassung und Gesetz allgemein auferlegten staatsbürgerlichen Pflicht freistellt (BVerfGE a. a. O. S. 56 f.; Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 11], vom 51. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz a. a. O. Nr. 24 = BWV 1969, 115 = DVBl. 1970, 464 = NZWehrr. 1969, 118] und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 58.68 -).
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 58.68

    Verweigerung des Kriegsdienstes auf Grund einer Gewissensentscheidung

  • BVerwG, 27.05.1960 - VII C 171.59
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